Die Loriot-Erben sollten sich mal Gedanken darüber machen, ob ihr Vorgehen im Sinnes des Künstlers ist. Dazu gibt es ein schönes Zitat vom Bundesverfassungsgericht:
„Mit der Veröffentlichung steht ein Werk nicht mehr allein seinem Inhaber zur Verfügung. Vielmehr tritt es bestimmungsgemäß in den gesellschaftlichen Raum und kann damit zu einem eigenständigen, das kulturelle und geistige Bild der Zeit mitbestimmenden Faktor werden” (Bundesverfassungsgericht)
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Andere Erben, die nichts merken: derer von Beuys, derer von Fassbinder, derer von Brecht, derer von Heiner Müller usw usf.
Wie schwierig aber der Umgang mit historischen Werken sein kann, zeigt die Diskussion um „Pippi in Taka-Tuka-Land“ von Astrid Lindgren. Hier sollen Begriffe wie „Negerkönig“ und „Negerprinzessin“ nachträglich geändert werden und die alten Bücher aus den Bibliotheksregalen verschwinden, wie dradio.de berichtet.